Ein Feuerlöscher ist ein tragbares Kleinlöschgerät mit einer Gesamtmasse von maximal 20
Kilogramm. Er dient dem Ablöschen von Klein- und Entstehungsbränden und enthält
Löschmittel,
das durch gespeicherten oder bei Inbetriebnahme erzeugten Druck ausgestoßen wird.
Feuerlöscher im Straßenverkehr
In Pkws sollte zumindest ein 2-kg-Löscher mitgeführt werden, da eine ungeübte Person mit
geringerer Füllmenge kaum einen Löscherfolg erzielen kann. Der Feuerlöscher sollte
griffbereit gelagert sein
(z. B. unter dem Beifahrersitz), da eine eingeschränkte Zugänglichkeit (z. B. im Kofferraum) den
Start der Benutzung verzögert und sich der Brand weiter ausgebreiten kann.
Für Gefahrguttransporte und Omnibusse, in manchen Ländern wie Belgien oder Griechenland auch
für Pkw, sind Feuerlöscher vorgeschrieben. Bei Lkw sind diese zwar nicht vorgeschrieben, es ist
aber angeraten,
mindestens einen 6-kg-Löscher mitzuführen. In Frankreich sind Feuerlöscher für Lkw
allerdings vorgeschrieben: Zugmaschine 2 kg 8A 34 B, Auflieger 6 kg 21A 113B.
Eignung von Feuerlöschern